Allgemeine Geschäftsbedingungen
General trading conditions
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und best Systeme für alle Kauf-, Lizenz- und Serviceverträge
A. Allgemeine Bedingungen
1. Allgemeines
- Für den Vertrag bzw. die Geschäftsverbindung des Kunden mit best Systeme gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der best Systeme. Abweichungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie von der best Systeme schriftlich bestätigt werden.
- Falls mit dem Kunden sowohl ein Kaufvertrag als auch ein Servicevertrag abgeschlossen ist, besteht zwischen diesen Verträgen kein rechtlicher Zusammenhang.
- Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen oder -aufhebungen bedürfen der Schriftform.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer die in diesen Abschnitt genannten Bedingungen läßt die Geltung der übrigen unberührt. Sie sind durch solche zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Zweck erreichen.
2. Angebot und Annahme
Ein Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der best Systeme zustande. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme des Kaufgegenstandes, ist eine Entschädigung von 40% des Kaufpreises zu entrichten.
3. Preise
- Alle Preise verstehen sich ab Lager Unterföhring. Die Preise für die Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein.
- Der Kunde trägt alle Transportkosten, Aufstellungskosten sowie Kosten, die durch die Anleitung des Bedienungspersonals entstehen. Serviceleistungen werden nach den vereinbarten Abrechnungsmoden vom Kunden abgegolten.
4. Zahlungsbedingungen
- Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 10 Tagen netto zu zahlen.
- Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.
- Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten.
- Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen.
- Bei Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Auftraggebers.
- Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, die uns nach Vertragsabschluß bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.
- Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Auftraggebers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt worden.
5. Gefahrenübergang und Versand
- Der Kunde trägt das Transportrisiko ab Lager Unterföhring.
- Die Wahl der Versandwege, Transportmittel und Verpackung bleibt der best Systeme vorbehalten. Eine Versicherung der Waren auf dem Transport erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
6. Lieferumfang, Lieferzeit
Für die Lieferfristen gelten die vertraglichen Vereinbarungen. Betriebsstörungen aller Art sowie alle unvorhersehbaren Geschehnisse, die außerhalb des Einflußbereiches von best Systeme liegen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist von mindestens 6 Wochen. Ist eine weitere Fristverlängerung für den Kunden oder die best Systeme unzumutbar, so besteht für beide Vertragsparteien ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht.
7. Eigentumsvorbehalt
- Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der best Systeme aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen der best Systeme ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstrom-Versicherung). Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als abgetreten.
- Der Kunde ist nicht befugt, über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen. Bei Pfändungen und Beschlagnahmen hat er die best Systeme unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der best Systeme unverzüglich hinzuweisen.
- Für den Fall, daß der Kunde die Eigentumsvorbehaltsware dennoch veräußern sollte und die best Systeme dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der best Systeme bereits bei Vertragsabschluß seine Ansprüche gegen den Abnehmer ab. Übersteigt der Wert des Sicherungsgutes den Forderungsbestand der best Systeme um mehr als 20%, so überträgt die best Systeme auf Verlangen des Kunden insoweit das Eigentum auf den Kunden.
8. Gewährleistung und Haftung
- Liegt ein von best Systeme zu vertretender Mangel vor, so ist sie nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels trägt die best Systeme alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß der Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
- Nach Lieferung sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als mangelfrei. Für nicht offensichtliche Mängel beträgt die Rügefrist sechs Monate. Für Lieferungen an Kaufleute zum Betriebe ihres Handelsgewerbes hat die Rüge von nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erfolgen. Diese Frist ist eine Ausschlußfrist.
- Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder ist die best Systeme zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die von der best Systeme zu vertreten sind, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
- Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet die best Systeme nur, soweit der Kunde diese in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form sichert und diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens der zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht, ausgenommen hiervon sind Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht von der Eigenschaftszusicherung umfaßt sind.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate für gewerbliche Kunden und Einrichtungen der öffentlichen Hand. Für private Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist vierundzwanzig Monate. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes.
9. Software
- Die Programme, die der Kunde gesondert oder zusammen mit Geräten erwirbt, sind gesetzlich geschützt. Der Kunde erwirbt an diesen ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht.
- Die Softwarelizenz ist nicht ausschließlich. Sie darf nur mit Zustimmung der best Systeme übertragen werden.
- Die Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den Betrieb auf der lizensierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist.
- Die Leistungen der Programme werden durch die Beschreibung des Herstellers bestimmt, soweit nichts anderes schriftlich gesondert vereinbart worden ist. Die Gewährleistung gemäß Ziffer 8 beschränkt sich auf diese Leistungen.
- Ein Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software behoben werden kann.
- Für den Verlust von Daten haftet die best Systeme nur, wenn sie die Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde die im obliegenden Sicherungsmaßnahmen eingehalten hat, so daß die Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der best Systeme.
- Gerichtsstand ist München.
- Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien unterliegt deutschem Recht.
B. Serviceverträge
1. Gegenstand
Gegenstand sind Serviceleistungen für die dem Kaufvertrag zu Grunde liegenden Hard- und/oder Softwarekomponenten oder Teile davon, so wie dies im Serviceauftrag gewünscht und von best Systeme bestätigt wird.
2. Durchführung von Servicearbeiten
Servicearbeiten erfolgen mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten erfolgen nur gegen gesonderte Berechnung.
3. Nicht eingeschlossene Leistungen
Arbeiten an Geräten, die durch Fremdteile oder Eingriffe Dritter verändert wurden, können von best Systeme abgelehnt werden; nicht einschlossen sind ferner:
- Zubehör- Verschleiß,
- Standardsoftware anderer Hersteller,
- Störungen und Ausfälle, die zurückzuführen sind auf Stromausfall, Diebstahl, Feuer, Wasser, höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, Virenseuche oder fehlerhaft erstellte Fremdprogramme, ungeeignetes Umfeld,
- Neuinstallationen durch vorgenannte Umstände und/oder durch Veränderung des Installationsortes
- Geräte die ihre Lebensdauer überschritten haben.
4. Preise
Best Systeme behält sich vor, die im Serviceschein genannten Preise der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Bei Abrechnung nach Aufwand bzw. bei Einzelaufträgen gilt die jeweils aktuelle Servicepreisliste.
5. Zahlung
Serviceleistungen sind grundsätzlich im voraus zu zahlen.
6. Vertragsdauer
Als Vertragslaufzeit gilt die Dauer von mindestens einem Jahr, gerechnet ab dem ersten Jahreswechsel nach Vertragsabschluß. Wird der Servicevertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr.